Thema: Filesharing

 

Was ist filesharing und wie sollten Sie sich bei

einer Abmahnung verhalten?

 

Ihnen ist eine Abmahnung wegen Filesharing ins Haus geflattert, aber was nun? Was jetzt wichtig ist, ist die richtige Vorgehensweise und die Unterstützung durch einen kompetenten Anwalt. Zunächst sollten Sie sich klarmachen, was Filesharing bedeutet. Das Filesharing findet in der Regel in sogenannten Tauschbörsen statt und beschreibt einerseits den Vorgang des Kopierens fremder, andererseits das zur Verfügung stellen eigener Dateien. Ob das Nutzen reiner Streamingdienste auch in diese Schublade fällt, ist derzeit ungeklärt. Da während des Streaming Teile der Dateien in einem temporären Ordner zwischengespeichert werden, sind zum Teil auch schon Nutzer solcher Plattformen abgemahnt worden.

In diesen Abmahnungen, die dieser Tage recht häufig verschickt werden, wird Ihnen meist kaum eine Chance auf Abwendung des Unheils prognostiziert und oft mit hohen Geldstrafen gedroht. Obwohl diese Schreiben wie am Fließband versandt werden, handelt es sich dabei im Normalfall nicht um versuchte Abzocke. Anbei erhalten Sie häufig eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Was Sie allerdings bedenken sollten ist, dass diese Erklärung einem Schuldeingeständnis gleichkommt, obwohl Sie die vorgeworfene Straftat möglicherweise gar nicht begangen haben. Darüber hinaus haften in einem Fall von illegalem Filesharing Eltern nicht zwangsläufig für Ihre Kinder, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nachgekommen sind. Allerdings können auch Kinder ab einem Alter von sieben Jahren zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Die Lage ist also sehr komplex und sollte im Zweifelsfall von einem spezialisierten Anwalt aus dem Bereich Urheberrecht begutachtet werden. Schließlich sind Sie als Abgemahnter im Zugzwang und müssen innerhalb der oft knapp gesetzten Frist auf das Schreiben reagieren.

Damit Sie jedoch um das Unterzeichnen der Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlassungserklärung herumkommen, empfiehlt es sich häufig, stattdessen eine modifizierte Unterlassungserklärung zurück zu schicken. Auf diese Weise versprechen Sie, die Ihnen vorgeworfene Tat in Zukunft zu unterlassen, implizieren jedoch nicht, diesen Verstoß in der Vergangenheit schon einmal begangen zu haben. Um Rechtsrisiken zu minimieren, kann Sie auch hierbei ein kompetenter Anwalt beraten, da Sie schließlich mit der Unterzeichnung einen lebenslangen Vertrag eingehen, dessen Verletzung Sie teuer zu stehen kommen kann.

 

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