Thema: Flug gestrichen?
Wurde Ihr Flug gestrichen? Hier sind Ihre Rechte.
Flugannullierungen sind in letzter Zeit ein immer häufiger auftretendes Thema. Betroffene Passagiere sind in solchen Situationen oft ratlos. Sie haben jedoch in der Regel eine Vielzahl von Rechten und Möglichkeiten, die Sie in dieser Situation schützen sollen:
Eine der vorrangigsten Aufgaben der Airline ist z.B. die Informationspflicht: Als Passagiere müssen Sie mindestens 14 Tage vor dem Flugtermin über eine Annullierung informiert werden. Dies kann z.B. direkt über die Fluggesellschaft passieren, die Aufgabe kann aber auch an Reisebüros oder Reiseportale übergeben werden. Kommt die Information allerdings zu spät an, trägt das Risiko immer die jeweilige Fluggesellschaft (EuGH, Urteil v. 11.05.2017, Az.: C?302/16). Weiterhin haben Sie als Fluggast ein Recht darauf, dass Sie einen Ersatzflug erhalten oder Ihnen bei einem kompletten Flugrücktritt die entstandenen Kosten zurückgezahlt werden.
Werden Sie jedoch nicht rechtzeitig über eine Flugannullierung informiert, steht Ihnen in einigen Fällen eine entfernungsabhängige Ausgleichszahlung zu, die zwischen 250 Euro und 600 Euro liegen kann. Ob eine Zahlungen seitens der Fluggesellschaft geleistet werden muss und wie hoch diese ausfällt, ist in der Regel von der Zeitspanne zwischen der Information und dem Ersatzflug abhängig. Werden Sie beispielsweise weniger als 7 Tage vorher informiert, gibt es bereits eine Entschädigung, wenn der Ersatzflug eine Stunde eher, bzw. zwei Stunden später landet.
Sogenannte außergewöhnliche Umstände, die Fluggesellschaften häufig als Begründung für Annullierungen angeben, sind dabei keineswegs immer ein zulässiges Kriterium. Zwar gilt, dass bei außergewöhnlichen Umständen als Grund für eine Flugannullierung keine entsprechenden Zahlungen zu leisten sind, was allerdings unter einem solchem Umstand zu verstehen ist, wird auf der juristischen Seite üblicherweise eng gefasst. Eine anwaltliche Prüfung Ihres Anspruches auf eine Entschädigung kann sich insgesamt also durchaus lohnen.
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