Thema: Kündigung der Dauerkarte
Kündigung des Fußball-Jahreskarten-Abos zulässig?
Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 27.02.2015, Az.: 122 C 16918/14 entschieden, dass die Dauerkarte eines Fußballfans wirksam gekündigt werden kann, wenn dieser 10 Bundesligaspiele verpasse.
Nach Ansicht des Gerichtes steht dem Verein ein ordentliches Kündigungsrecht zu, da ein solches bei jedem Dauerschuldverhältnis bestehe, das auf unbestimmter Zeit laufe. Es sei vielmehr Ausdruck der Vertragsfreiheit mit wem und ob der Verein einen Vertrag abschließe. Der Verein habe nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen und die Ausübung des Kündigungsrechtes sei auch keine Schikane.

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