Thema: rollender Einkaufswagen


Wer haftet für Schäden durch einen  Einkaufswagen?

 

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zahlen muss, wenn der Fahrer eines Autos einen Einkaufswagen beim Befüllen seines Kofferraumes ins rollen bringt und dadurch ein daneben stehendes Kfz beschädigt wird. Der geschädigte KfZ-Fahrer kann nach Ansicht des Gerichtes nicht die Kfz Haftpflichtversicherung des Schädigers in Anspruch nehmen, sondern lediglich den Schädiger selbst.

Die Kfz Haftpflichtversicherung muss für einen Schaden nur dann einstehen, wenn ein Unfall bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs vorliegt. Dies ist der Fall, wenn ein Unfall durch die dem Kfz-Betrieb typisch innewohnende Gefährlichkeit adäquat verursacht wurde und sich von dem Fahrzeug ausgehende Gefahren bei seiner Entstehung ausgewirkt haben.

Der Unfall ging hier von einem rollenden Einkaufswagen aus und nicht von dem Kfz, daher könne die in der Regel liquidere Kfz Haftpflichtversicherung des Schädigers nicht in Anspruch genommen werden.

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