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Unsere Kompetenz
In Zeiten, in denen die Rechtsvorschriften immer komplizierter werden,
ist es für Sie wichtig, mit Fachanwälten, für das jeweilige
Rechtsgebiet zusammen zu arbeiten. Fachanwälte sind Rechtsanwälte
mit nachgewiesenen Spezialkenntnissen auf einem bestimmten Rechtsgebiet.
Um den Titel „Fachanwalt“ zu erhalten, müssen die
Rechtsanwälte eine zusätzliche Ausbildung, eine mehrjährige
praktische Anwaltstätigkeit und jährliche Weiterbildungen
nachweisen.
Fachanwälte gibt es in den Fachbereichen: Arbeits-,
Familien-, Insolvenz-, Sozial-, Steuer-, Straf- sowie Verwaltungsrecht.
Die Konzentration auf eines oder wenige Rechtsgebiete in Verbindung
mit der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungspflicht gewährleisten
kompetente und bestmögliche Vertretung.
Für Sie haben wir den Kompetenten Fachanwalt in Ihrer
Nähe.
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