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Unsere Kompetenz

In Zeiten, in denen die Rechtsvorschriften immer komplizierter werden, ist es für Sie wichtig, mit Fachanwälten, für das jeweilige Rechtsgebiet zusammen zu arbeiten. Fachanwälte sind Rechtsanwälte mit nachgewiesenen Spezialkenntnissen auf einem bestimmten Rechtsgebiet. Um den Titel „Fachanwalt“ zu erhalten, müssen die Rechtsanwälte eine zusätzliche Ausbildung, eine mehrjährige praktische Anwaltstätigkeit und jährliche Weiterbildungen nachweisen.

Fachanwälte gibt es in den Fachbereichen:
Arbeits-, Familien-, Insolvenz-, Sozial-, Steuer-, Straf- sowie Verwaltungsrecht.

Die Konzentration auf eines oder wenige Rechtsgebiete in Verbindung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungspflicht gewährleisten kompetente und bestmögliche Vertretung.

Für Sie haben wir den Kompetenten Fachanwalt in Ihrer Nähe.