| Strafrecht für Privatpersonen Strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Vorwürfe seitens der staatlichen Ermittlungsbehörden kommen manchmal schneller als man denkt. Sei es der Bußgeldbescheid oder ein anderer Vorwurf: Es kann nur der erfahrene Strafrechtler helfen und genau diesen können wir Ihnen nennen. In Strafsachen ist es wichtig, dass die Verteidigung so früh wie möglich tätig wird, damit die Rechte des Betroffenen effektiv wahrgenommen werden. So wird oftmals die Ausweitung der Angelegenheit verhindert und insbesondere kann in vielen Fällen eine drohende Anklage mit einer nachfolgenden öffentlichen Hauptverhandlung vermieden werden. Im Zuge der Strafsache tritt häufig die Frage auf, ob gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Steuerfahndung, der Versicherung oder sonstigen am Ermittlungs- oder Strafverfahren beteiligten Personen oder Stellen Erklärungen abgegeben werden sollen. In dieser Hinsicht kann man die Einschaltung eines Strafverteidigers dringend empfehlen. Bevor Angaben gegenüber Dritten gemacht werden, sollte man immer mit einem Anwalt Rücksprache nehmen. Rufen Sie uns an unter 0800-7772247 oder senden Sie uns eine Email. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und nennen Ihnen gerne umgehend einen geeigneten Ansprechpartner. |