Eine drohende Insolvenz ist immer ein großer Schock und bedeutet für jeden einen tiefen Einschnitt in die aktuelle Lebensphase, egal ob es Sie als Privatperson oder als Unternehmer betrifft. Die Gründe für eine Insolvenz können sehr unterschiedliche ausfallen und sind mitunter von Ihnen als Betroffener gar nicht zu beeinflussen. Nicht selten führen unabsehbare Entwicklungen wie der Verlust des Arbeitsplatzes oder Eigenkapitalhaftungen im eigenen Betrieb in diese schwierige Lage, in welche Unter­nehmen genauso wie Privatpersonen rutschen. Der erste Schritt in solchen Fällen sollte natürlich der Kontakt zu einem (Fach-)Anwalt für das Insolvenzrecht sein, der Sie bei dem kommenden Verfahren berät und auf dem schwierigem Weg unterstützt.

In Deutschland wird maßgeblich zwischen Regelinsolvenz (Unternehmen) und Verbraucherinsolvenz (Privatpersonen) unterschieden, wobei mittlerweile die Wiederherstellung der Zahlungs­fähigkeit und die gleichmäßige Gläubigerbefriedigung für beide Gruppen im Vordergrund stehen. Beide Verfahren sind natürlich auch an bestimmte Auflagen geknüpft, welche zur erfolgreichen Insolvenzabwicklung beachtet werden müssen: Als Unternehmer sind Sie beispielsweise dazu verpflichtet, eine drohende Zahlungs­unfähigkeit oder Überschuldung umgehend zu melden, um Privathaftungen durch eine Insolvenz­verschleppung vermeiden und mögliche Sanierungspläne einleiten zu können. Denn häufig geht es in heutigen Regelinsolvenzverfahren nicht mehr ausschließlich um die Schuldentilgung, sondern es wird nachhaltig das Weiterbestehen des Unternehmens angestrebt. Auch der Weg einer Verbraucher­insolvenz mit dem Ziel der Restschuldbefreiung nach 6 Jahren ist nicht ohne Risiken, die häufig schon die Antragsstellung betreffen. Nicht vollständige Unterlagen können beispielsweise schwerwiegende Folgen haben, wie das letztinstanzliche Urteil des BGH vom 18. September 2014 (Az. IX ZB 72/13) verdeutlicht. Dem Antragssteller wurde dabei die Restschuldbefreiung nicht gewährt, da dieser seiner Nachreichpflicht für einen unvollständigen Antrag nicht nachgekommen ist.

Ein frühzeitiger Kontakt zu einem Spezialisten aus dem Bereich des Insolvenzrechts ist also immer unabdingbar. Lassen Sie sich möglichst früh beraten, egal wie unangenehm dies auch sein mag. So kann die Insolvenzabwicklung auch als Chance begriffen werden, um geordnet aus der finanziellen Krise zu gelangen und für alle Beteiligten das Beste zu erreichen.

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